1) Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle weiteren an den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2 Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sind ausgeschlossen.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2) Vertragsabschluss, Partner, Verjährung
2.1 Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots des Gastes zustande. Das Schlosshotel Brilon-Wald übersendet in diesem Zusammenhang eine Buchungsbestätigung.
2.2 Alle Ansprüche gegenüber dem Schlosshotel Brilon-Wald verjähren, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen, in einem Jahr ab Verjährungsbeginn, kenntnisunabhängige Schadensersatzansprüche in 5 Jahren.
2.3 Personen unter 18 Jahren, die alleine anreisen möchten, dürfen laut Gesetz keinen wirksamen Beherbergungsvertrag abschließen. Dies geht nur mit der Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Beim Einchecken kontrollieren wir aus rechtlichen Gründen den Personalausweis oder Pass.
3) Leistungen, Preise, Vorauszahlungen, Aufrechnungen
3.1 Das Schlosshotel Brilon-Wald ist verpflichtet, die für die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zum geltenden bzw. vereinbarten Preis des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.
3.3 Die vereinbarten Preise beinhalten die etwaige gesetzliche Mehrwertsteuer.
3.4 Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen an
- der Anzahl der gebuchten Zimmer,
- der Leistung des Hotels oder
- der Aufenthaltsdauer der Gäste vornimmt und das Hotel diesen zustimmt.
3.5 Rechnungen des Hotels sind innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt einen Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25 Euro zu erheben.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel angelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
3.7 In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
3.8 Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
4) An- und Abreise
4.1 Die gebuchten Zimmer werden ab 15.00 Uhr des Anreisetages bereitgestellt. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das Zimmer vorausbezahlt wurde hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann.
4.2 Am Abreisetag sind die Zimmer bis 12.00 Uhr zu räumen. Bei verspäteter Räumung berechnet das Schlosshotel Brilon-Wald pauschal bis 18.00 Uhr 50%, danach bis zum folgenden Räumungstag 100% des Preises. Dem Gast ist der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet. Der Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß §545 BGB wird widersprochen.
5) Rücktritt des Gastes / Nichtinanspruchnahme von Leistungen des Hotels
5.1 Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Schlosshotel Brilon-Wald geschlossenen Vertrag oder ein kostenfreies Rücktrittsrecht bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Bei Verweigerung der Zustimmung ist der vereinbarte Preis durch den Gast auch dann zu zahlen, wenn die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden und das Schlosshotel Brilon-Wald zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und imstande ist.
5.2 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
5.3 Dem Schlosshotel Brilon-Wald steht es frei, die ersparten Aufwendungen infolge der Nichtinanspruchnahme oder Stornierung zu pauschalisieren und vom Gast folgende Entgelte der vertraglich vereinbarten Preise zu fordern:
Bestrate
- bis 18 Uhr am Tag vor der Anreise: kostenfrei stornierbar
- nach 18 Uhr: 90% des Gesamtpreises
Frühbucher- / Last Minute-Rate / Arrangements
- Ab 60 Tagen vor Anreise, 18 Uhr: 70% des Gesamtpreises
- Ab 21 Tagen vor Anreise, 18 Uhr: 80% des Gesamtpreises
- Ab 7 Tagen vor Anreise, 18 Uhr: 90% des Gesamtpreises
- Ab 1 Tag vor der Anreise, 18 Uhr: 100% des Gesamtpreises
Dem Gast bleibt der Nachweis einer höheren Ersparnis des Schlosshotel Brilon-Walds vorbehalten.
5.4 Vertragliche oder gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben im Übrigen unberührt.
6) Rücktritt des Hotels
6.1 Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes vereinbart wurde, ist auch das Schlosshotel Brilon-Wald berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage die Buchung nicht endgültig bestätigt.
6.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.3 Das außerordentliche Rücktrittsrecht bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
6.4 Das Schlosshotel Brilon-Wald behält sich vor innerhalb von 48 Stunden von Reservierungen von Gästen zurückzutreten.
7) Haftung des Hotels
7.1 Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens oder der Gesundheit sowie sonstiger vertragstypischer Pflichten, wenn das Schlosshotel Brilon-Wald oder ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe die Pflichtverletzung zu vertreten haben sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Schlosshotel Brilon-Walds oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen findet 7.1 entsprechende Anwendung.
7.3 Ansprüche des Gasten wegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung eingebrachter Sachen sind dem Schlosshotel Brilon-Wald unverzüglich anzuzeigen.
7.4 Durch das unentgeltliche Abstellen von Fahrzeugen auf dem Parkplatz des Schlosshotel Brilon-Walds kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Haftung für abhanden gekommene oder beschädigte auf dem Grundstück des Schlosshotel Brilon-Walds abgestellter oder rangierter Fahrzeuge ist ausgeschlossen. Im Übrigen gilt 7.1 entsprechend.
7.5 Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen drei Monate auf. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Hotel nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.
8) Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen oder Ergänzungen des zwischen dem Schlosshotel Brilon-Wald und dem Gast geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für eine Schriftform ausschließende Vereinbarung.
8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Schlosshotel Brilon-Wald.
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Vorschriften sind die gesetzlichen Vorschriften anzuwenden, soweit sie dem von den Parteien an Nächsten kommen.